Start Ratgeber Entlassung aus dem Krankenhaus
Häufige Frage
Entlassung aus dem Krankenhaus: Was muss jetzt organisiert werden?
Kurz gesagt: Zur Krankenhausbehandlung gehört ein Entlassmanagement: Der Sozialdienst der Klinik plant mit Ihnen, wie es nach der Entlassung weitergeht – etwa mit Pflegedienst, Hilfsmitteln, Kurzzeitpflege oder Reha. Sprechen Sie ihn so früh wie möglich an, idealerweise in den ersten Tagen des Aufenthalts.

Wer im Krankenhaus zuständig ist
Ansprechpartner ist der Sozialdienst oder das Entlassmanagement der Klinik. Er klärt mit Ihnen, welche Versorgung nach der Entlassung nötig ist, und kann zum Beispiel Verordnungen für die erste Zeit veranlassen. Kranken- und Pflegekasse sollen dabei zusammenarbeiten, wenn Leistungen der Pflegeversicherung infrage kommen.
Wenn absehbar ist, dass dauerhaft Hilfe gebraucht wird, kann der Antrag auf einen Pflegegrad schon im Krankenhaus gestellt werden. Dann gelten kürzere Fristen für die Begutachtung.
Checkliste für die Entlassung
Sozialdienst früh ansprechen
Fragen Sie gleich zu Beginn nach dem voraussichtlichen Entlasstermin und der geplanten Versorgung.
Versorgung zu Hause klären
Reicht die Unterstützung durch Angehörige? Braucht es einen Pflegedienst, Tagespflege oder zunächst Kurzzeitpflege?
Pflegegrad beantragen
Bei dauerhaftem Hilfebedarf den Antrag noch während des Aufenthalts stellen.
Hilfsmittel und Medikamente
Klären Sie, wer Rezepte für die ersten Tage ausstellt und ob Hilfsmittel wie ein Pflegebett rechtzeitig geliefert werden.
Wohnung vorbereiten
Stolperfallen beseitigen, Schlafplatz erreichbar machen, Lebensmittel für die ersten Tage besorgen.
Nachsorge-Termine
Termin bei der Hausarztpraxis vereinbaren und den Entlassbrief dorthin weitergeben.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Was, wenn zu Hause noch nicht alles bereit ist?
Dann kann Kurzzeitpflege die Zeit überbrücken, bis die Versorgung zu Hause steht. Sprechen Sie das früh mit dem Sozialdienst und der Pflegekasse ab.
Kann der Pflegegrad schon im Krankenhaus beantragt werden?
Ja. In dieser Situation gelten verkürzte Fristen für die Begutachtung, damit die Versorgung nach der Entlassung geplant werden kann.
Übernimmt Herz und Halt auch kurzfristige Entlassungen?
Wir arbeiten mit planbarem Vorlauf. Bei Entlassungen innerhalb weniger Stunden kann der Sozialdienst schneller helfen – danach übernehmen wir gern die weitere Organisation.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet Ihre Pflegekasse. Stand: Oktober 2026.
