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Leistungsrechner

Was steht Ihnen zu?

Wählen Sie den Pflegegrad und wie gepflegt wird. Der Rechner zeigt, welche Leistungen der Pflegeversicherung monatlich und jährlich zur Verfügung stehen – auch die, die oft vergessen werden.

Allgemeine Information, kein Bescheid. Beträge der Pflegeversicherung, Stand Oktober 2026. Was im Einzelfall zusteht, entscheidet die Pflegekasse. Das Honorar von Herz und Halt ist eine private Leistung und wird nicht automatisch von der Pflegekasse oder aus dem Entlastungsbetrag erstattet. Es wird nichts gesendet oder gespeichert.

1 · Pflegegrad
2 · Wie wird gepflegt?

Für die Berechnung wird JavaScript benötigt. Die Übersicht unten zeigt alle Beträge auch ohne Rechner.

Monatlich bis zu

–

Jeden Monat

    Pro Jahr bzw. je Maßnahme

      Ungenutzte Hilfe organisieren

      Oft übersehen

      Fristen und Pflichten im Blick

      • Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen. Bis zu 131 € im Monat für anerkannte Entlastungsangebote. Was in einem Jahr nicht genutzt wird, kann ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden – danach verfällt es.
      • Beratungsbesuch bei Pflegegeld. Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einen Beratungsbesuch in der eigenen Wohnung abrufen; bei Pflegegrad 4 und 5 ist er auch vierteljährlich möglich.
      • Antrag früh stellen. Leistungen gibt es ab Antragstellung, bei späterem Antrag ab Beginn des Antragsmonats.
      • Vertretung planen. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es ab Pflegegrad 2 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €.

      Übersicht

      Alle Beträge auf einen Blick

      Monatliche Höchstbeträge der Pflegeversicherung in Euro
      LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
      Pflegegeld–347599800990
      Pflegesachleistung–7961.4971.8592.299
      Tages- und Nachtpflege–7211.3571.6852.085
      Entlastungsbetrag131131131131131
      Pflegehilfsmittel zum Verbrauch4242424242

      Außerdem: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis 3.539 € je Kalenderjahr (ab Pflegegrad 2), Zuschuss für Anpassungen der Wohnung bis 4.180 € je Maßnahme möglich. Quellen: SGB XI §§ 33, 36–38, 40–42a, 45b, Stand Oktober 2026.

      E-Mail Rückruf