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Für Berufstätige und Angehörige aus der Ferne

Wir halten die Fäden zusammen – Sie bleiben informiert

Sie können nicht ständig anrufen oder vor Ort sein? Herz und Halt übernimmt die Organisation in der Metropolregion Rhein-Neckar und meldet sich zu fest vereinbarten Zeiten bei Ihnen.

Eine Frau telefoniert lächelnd am Schreibtisch, vor ihr ein Laptop und ein aufgeschlagenes Notizbuch.

So läuft es ab

Eine zentrale Organisation mit klaren Absprachen

Budget meist 4 bis 7 Stunden einschließlich Erstklärung, also 396 bis 693 €. Danach auf Wunsch laufende Koordination mit höchstens 2 Stunden im Monat – berechnet wird nur abgerufene Arbeit.

  1. Rollen klären

    Wer beauftragt, wer zahlt, was wünscht die betroffene Person – und welche Informationen dürfen wir an wen weitergeben?

  2. Fallübersicht

    Anbieter, Bescheide, Termine und offene Aufgaben kommen in eine gemeinsame Übersicht.

  3. Feste Kontaktzeiten

    Eine Hauptkontaktperson und vereinbarte Zeiten statt ständiger Erreichbarkeit – für beide Seiten planbar.

  4. Statusbericht

    Nach jedem vereinbarten Schritt ein kurzer Bericht mit den offenen Punkten.

Vollmacht und Einwilligung: Damit wir mit Diensten und Stellen sprechen dürfen, braucht es eine Kontaktvollmacht der betroffenen Person. Gesundheitsdaten geben wir nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung weiter – auch an zahlende Angehörige.

Freistellungs-Wegweiser

Welche Freistellung kommt in Frage?

Wer Angehörige pflegt, hat je nach Betriebsgröße Anspruch auf Freistellung. Zwei Angaben genügen – der Wegweiser zeigt die Möglichkeiten nach Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz.

1 · Wie viele Beschäftigte hat der Betrieb in der Regel?
2 · Was wird gebraucht?

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Auszubildende zählen bei der Familienpflegezeit nicht mit. Unabhängig vom Gesetz ist eine freiwillige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber immer möglich.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung gilt für alle Betriebe

  • bis zu zehn Arbeitstage, wenn eine Pflegesituation akut auftritt
  • Arbeitgeber unverzüglich informieren, auf Verlangen Bescheinigung vorlegen
  • Lohnersatz: Pflegeunterstützungsgeld über die Pflegekasse des Angehörigen

Pflegezeit ab 16 Beschäftigten

  • vollständige oder teilweise Freistellung bis zu sechs Monate
  • Pflege in häuslicher Umgebung, Nachweis der Pflegebedürftigkeit
  • spätestens zehn Arbeitstage vorher in Textform ankündigen

Familienpflegezeit ab 26 Beschäftigten

  • teilweise Freistellung bis zu 24 Monate, mindestens 15 Stunden pro Woche
  • spätestens acht Wochen vorher in Textform ankündigen
  • zusammen mit der Pflegezeit höchstens 24 Monate je Angehörigem

Kündigungsschutz: Ab der Ankündigung, höchstens zwölf Wochen vor Beginn, bis zum Ende der Freistellung darf der Arbeitgeber nicht kündigen.

Quellen: Pflegezeitgesetz §§ 2–5, Familienpflegezeitgesetz §§ 2, 2a.

Kennenlernen

Sie sind weit weg – wir sind vor Ort erreichbar

Im kostenlosen Kennenlernen klären wir in 15 Minuten, ob Ihr Anliegen zu uns passt und welches Budget realistisch ist.

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