Kurzzeitige Arbeitsverhinderung gilt für alle Betriebe
- bis zu zehn Arbeitstage, wenn eine Pflegesituation akut auftritt
- Arbeitgeber unverzüglich informieren, auf Verlangen Bescheinigung vorlegen
- Lohnersatz: Pflegeunterstützungsgeld über die Pflegekasse des Angehörigen

