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Ratgeber

Kurzzeitpflege finden – nach dem Krankenhaus oder wenn Angehörige ausfallen

Nach einem Klinikaufenthalt geht es noch nicht nach Hause, oder die pflegende Person braucht selbst eine Pause: Dann kann Kurzzeitpflege die Lücke schließen. Weil Plätze knapp sind, zählt ein früher, geordneter Start.

Zwei ältere Menschen halten sich an den Händen, Nahaufnahme.

Schritt für Schritt

  1. Zeitraum und Anlass klären

    Ab wann und für wie lange wird ein Platz gebraucht? Bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus hilft der Sozialdienst der Klinik, früh zu planen – sprechen Sie ihn direkt an.

  2. Anforderungen festhalten

    Was muss die Einrichtung können – etwa bei Demenz, Wundversorgung oder Mobilität? Eine kurze Liste spart später viele Rückfragen.

  3. Einrichtungen parallel anfragen

    Kurzzeitpflegeplätze werden oft kurzfristig vergeben. Fragen Sie mehrere Einrichtungen gleichzeitig an, auch solche mit „eingestreuten“ Plätzen in Pflegeheimen, und halten Sie jede Antwort mit Datum fest.

  4. Finanzierung mit der Pflegekasse klären

    Ab Pflegegrad 2 gibt es für Kurzzeit- und Verhinderungspflege einen gemeinsamen Jahresbetrag; Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie in der Regel selbst. Beträge im Leistungsrechner

  5. Aufnahme vorbereiten

    Medikamentenplan, Arztberichte, Kontaktdaten und Kleidung zusammenstellen, Transport organisieren – und klären, wer Ansprechperson für die Einrichtung ist.

  6. Die Zeit danach planen

    Kurzzeitpflege ist eine Brücke. Nutzen Sie die Wochen, um die Versorgung zu Hause oder einen dauerhaften Platz zu organisieren.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?

Kurzzeitpflege findet in einer stationären Einrichtung statt. Verhinderungspflege ersetzt die pflegende Person zu Hause, zum Beispiel durch einen Pflegedienst oder eine andere Person. Ab Pflegegrad 2 teilen sich beide einen gemeinsamen Jahresbetrag.

Wie lange kann Kurzzeitpflege dauern?

Der Anspruch ist auf acht Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten bis zur Höhe des gemeinsamen Jahresbetrags.

Gibt es Kurzzeitpflege auch mit Pflegegrad 1?

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht ab Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 kann unter Umständen der Entlastungsbetrag eingesetzt werden – das klärt die Pflegekasse.

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