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Ratgeber
Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt vom Antrag bis zum Bescheid
Leistungen der Pflegeversicherung gibt es erst mit einem Pflegegrad – und frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Deshalb lohnt es sich, nicht zu warten. So läuft das Verfahren ab.

Schritt für Schritt
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Ein formloser Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt, um den Antrag zu stellen – das Formular kommt danach. Notieren Sie sich das Datum: Ab diesem Monat können Leistungen fließen.
Formular ausfüllen und zurückschicken
Die Pflegekasse schickt einen Antragsbogen. Angehörige können beim Ausfüllen helfen; unterschreiben muss die pflegebedürftige Person oder wer sie rechtlich vertreten darf.
Begutachtung vorbereiten
Der Medizinische Dienst oder eine beauftragte Gutachterin kündigt einen Termin an – meist zu Hause. Sammeln Sie vorher Arztberichte, Medikamentenplan und Notizen, wo im Alltag Hilfe nötig ist. Unser Begutachtungs-Check hilft beim Sortieren.
Beim Termin dabei sein
Viele Menschen schildern ihre Situation beim Termin besser, als sie ist. Eine vertraute Person, die den Alltag kennt, kann ergänzen – sachlich und mit Beispielen.
Bescheid prüfen
Die Pflegekasse muss in der Regel spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden. Prüfen Sie, ob Pflegegrad und Begründung zur tatsächlichen Situation passen. Das Gutachten können Sie bei der Pflegekasse anfordern.
Leistungen nutzen
Mit dem Bescheid steht fest, welche Leistungen möglich sind – Pflegegeld, Pflegedienst, Tagespflege, Entlastungsbetrag. Einen Überblick gibt der Leistungsrechner.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person selbst oder jemand, der sie rechtlich vertreten darf – etwa mit einer Vorsorgevollmacht. Angehörige können beim Anruf und beim Formular unterstützen.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse muss in der Regel spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden. Hält sie die Frist ohne eigenen Grund nicht ein, muss sie für jede begonnene Woche der Überschreitung 70 Euro zahlen. In besonderen Situationen, etwa im Krankenhaus, gelten kürzere Fristen.
Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig erscheint?
Gegen den Bescheid ist ein Widerspruch möglich; die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Lassen Sie sich dazu beim Pflegestützpunkt oder einer zur Rechtsberatung befugten Stelle beraten – Herz und Halt bietet keine Rechtsberatung.
