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Häufige Frage

Wohnung pflegegerecht umbauen: Wie bekomme ich den Zuschuss der Pflegekasse?

Kurz gesagt: Die Pflegekasse kann für Maßnahmen, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder erleichtern, bis zu 4.180 € je Maßnahme zuschießen – zum Beispiel für eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder einen Treppenlift. Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Stellen Sie den Antrag am besten, bevor die Arbeiten beginnen.

Eine Frau mit Brille sitzt im Wohnzimmer, schaut auf ihr Handy und hält Unterlagen auf dem Schoß.

Was bezuschusst werden kann

Gefördert werden Maßnahmen, die im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellen – etwa ein barrierearmes Bad, verbreiterte Türen, Rampen, Haltegriffe oder ein Treppenlift.

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind bis zu 4.180 € je Person möglich, insgesamt höchstens 16.720 € je Maßnahme. In der Regel gelten alle Umbauten, die zum gleichen Zeitpunkt nötig sind, als eine Maßnahme.

Vom Bedarf zum Zuschuss

  1. Bedarf festhalten

    Wo wird es im Alltag schwierig – Bad, Treppe, Eingang, Schlafzimmer?

  2. Angebote einholen

    Lassen Sie sich von Fachbetrieben Kostenvoranschläge erstellen.

  3. Antrag stellen

    Antrag mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse einreichen und die Bewilligung abwarten.

  4. Umbau und Abrechnung

    Nach der Bewilligung umbauen lassen und die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Brauche ich für den Zuschuss einen Pflegegrad?

Ja. Der Zuschuss ist eine Leistung der Pflegeversicherung und setzt einen Pflegegrad voraus – auch Pflegegrad 1 genügt.

Was gilt, wenn ich zur Miete wohne?

Klären Sie bauliche Veränderungen vorher mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter und lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben.

Und kleinere Hilfen wie Einmalhandschuhe?

Das sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – dafür gibt es einen eigenen monatlichen Betrag. Mehr zu Pflegehilfsmitteln

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet Ihre Pflegekasse. Stand: Oktober 2026.

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