Schritt für Schritt
Tage und Zeiten festlegen
An welchen Wochentagen und wie lange wird Entlastung gebraucht? Dazu Wohnort und fachliche Anforderungen, die Ärztin oder Arzt benannt haben.
Mit der betroffenen Person sprechen
Wünsche und Vorbehalte ernst nehmen. Oft hilft ein Probetag, bevor eine Entscheidung fällt.
Anbieter anfragen
Fragen Sie nach freien Plätzen, Zielgruppen, Fahrdienst und Kosten.
Leistungen und Eigenanteil klären
Ab Pflegegrad 2 gibt es ein eigenes Budget für Tagespflege, das nicht mit Pflegegeld oder Sachleistung verrechnet wird. Die genauen Beträge und Ihren Eigenanteil klärt die Pflegekasse. Beträge im Leistungsrechner
Vergleichen und Probetermin vereinbaren
Angebote nach tatsächlichen Kriterien nebeneinanderlegen – Erreichbarkeit, Fahrdienst, Tagesablauf.
Anmeldung und Start vorbereiten
Unterlagen zusammenstellen, Start, Fahrdienst und Übergabe festhalten – und wer für die Tagespflege Hauptansprechperson ist.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Wird die Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Ab Pflegegrad 2 gibt es für die Tagespflege ein eigenes Budget der Pflegekasse. Pflegegeld oder Sachleistung werden dadurch nicht gekürzt.
Gibt es Tagespflege auch mit Pflegegrad 1?
Ein eigenes Tagespflege-Budget gibt es erst ab Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag für die Tagespflege eingesetzt werden. Den genauen Rahmen nennt die Pflegekasse.
Ist der Fahrdienst in der Tagespflege enthalten?
Die notwendige Beförderung zwischen Wohnung und Tagespflege gehört zu den Leistungen der Tagespflege. Ob und wie die Einrichtung einen Fahrdienst anbietet, sollten Sie bei der Anfrage klären.

