Herz und Halt – zur Startseite Rückruf anfordern

Start Ratgeber Entlastungsbetrag

Häufige Frage

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag von 131 € nutzen?

Kurz gesagt: Wer zu Hause gepflegt wird, hat mit jedem Pflegegrad Anspruch auf bis zu 131 € im Monat. Das Geld wird gegen Belege erstattet – für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, bestimmte Leistungen von Pflegediensten und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Was im Jahr nicht genutzt wird, kann ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Ein leerer Wochenplaner mit grünen Haftnotizen, daneben eine Lesebrille, ein Stift und eine Tasse Tee.

Wofür das Geld eingesetzt werden kann

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Erstattet werden Kosten für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste – in den Pflegegraden 2 bis 5 aber nicht für Hilfe bei der Selbstversorgung wie der Körperpflege – sowie für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Alltagsbegleitung oder Hilfe im Haushalt.

Welche Alltagsangebote anerkannt sind, legt in Baden-Württemberg das Land fest. Fragen Sie den Anbieter vorher nach seiner Anerkennung – oder den Pflegestützpunkt.

So kommt das Geld an

Einen Antrag vorab braucht es nicht: Der Anspruch besteht, sobald ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet. Sie reichen die Rechnungen bei der Pflegekasse ein und bekommen die Kosten bis zur Höhe des Entlastungsbetrags erstattet. Manche Anbieter rechnen auf Wunsch direkt mit der Pflegekasse ab.

In vier Schritten nutzen

  1. Bedarf klären

    Wo würde Entlastung am meisten helfen – Begleitung zum Arzt, Hilfe im Haushalt, ein Tag in der Tagespflege?

  2. Anerkannte Anbieter finden

    Fragen Sie nach freien Kapazitäten und der Anerkennung nach Landesrecht. Wartelisten sind keine Seltenheit.

  3. Abrechnung vereinbaren

    Klären Sie, ob der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet oder ob Sie die Rechnung einreichen.

  4. Restbeträge im Blick behalten

    Nicht genutzte Beträge aus einem Jahr verfallen, wenn sie nicht bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres eingesetzt werden.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Gibt es den Entlastungsbetrag auch mit Pflegegrad 1?

Ja. Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen zu, die zu Hause gepflegt werden – auch mit Pflegegrad 1.

Wird der Entlastungsbetrag mit dem Pflegegeld verrechnet?

Nein. Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung. Er wird allerdings nicht ausgezahlt, sondern nur gegen Belege erstattet.

Kann ich Herz und Halt mit dem Entlastungsbetrag bezahlen?

Nein. Herz und Halt ist kein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. Wir helfen aber dabei, solche Angebote zu finden.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet Ihre Pflegekasse. Stand: Oktober 2026.

E-Mail Rückruf